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Dank Basispaket gründlich versichert

Schon mit dem Grundschutz der Haftpflicht selbst sind zahlreiche Risiken versichert. Meistens geht es um berechtigte Ersatzansprüche aus Schäden. Der Grundschutz der Haftpflicht deckt folgende Forderungen im Einzelnen ab.
Die Haftpflicht Versicherung schützt Sie bis zu den vertraglich vereinbarten Höchstsummen vor Kosten, die aus berechtigten Schadenersatzansprüchen entstehen. Dabei muss es sich um diese Schadensarten handeln.

  • Personenschäden: Darunter versteht man Fälle, in denen die Personen in ihrer Gesundheit geschädigt werden, Verletzungen erleiden oder sogar zu Tode kommen.
  • Sachschäden: Dies sind Kosten, die aufgrund von Beschädigung, Zerstörung oder Verlust einer Sache, wie z.B. Kleidung, Haus, Fahrzeug, Pflanzen, Freizeitgeräte etc. entstehen (z.B. Reparatur- oder Ersatzkosten).
  • Vermögensschäden infolge Personen- oder Sachschäden: Hierunter fallen finanzielle Schäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren.
  • Reine Vermögensschäden: Auch ohne den Eingriff in das Leben, die körperliche Integrität oder das Eigentum einer anderen Person bezahlt die Haftpflicht Versicherung. Diese so genannten reinen Vermögensschäden können sich in Umsatzeinbußen, Fehlinvestitionen etc. äußern. Die Haftpflicht kommt allerdings nur mit zahlreichen Ausnahmen und mit begrenzten Deckungssummen für diese Schäden auf.
  • Auslandsschäden: Solange Sie sich nur vorübergehend im Ausland befinden, sind Sie mit Ihrem Haftpflichtschutz genauso gut abgesichert wie in Deutschland.

Der Haftpflichtschutz bezieht sich aber nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst. Folgende weitere Personen sind mit der Haftpflicht Versicherung abgedeckt.

  • der Ehepartner des Versicherten
  • der nichteheliche Lebenspartner, sofern eine häusliche Lebensgemeinschaft besteht
  • die minderjährigen Kinder (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder)
  • die volljährigen Kinder, wenn sie nicht verheiratet sind und in der Schul- oder anschließenden Berufsausbildung sind. Bei den meisten Versicherern wird auch noch der Ausbildungsabschnitt eines Erststudiums in den Versicherungsschutz mit einbezogen. Darüber hinaus sind Wehr- oder Zivildienstleistende bei den Eltern haftpflichtversichert, auch wenn sie nicht mehr zuhause wohnen.

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die zu den oben genannten Personen noch weiteren Personen Versicherungsschutz gewähren. Dies könnten Verwandte oder alle Personen sein, die mit im Haus leben (z.B. Dienstpersonal).

Die Haftpflicht tritt zudem für Privatpersonen in verschiedenen Eigenschaften in Kraft.

  • Als Teilnehmer am Verkehr wie z.B. als Fußgänger oder Radfahrer (ausgeschlossen ist die Eigenschaft des Fahrers eines Kfz)
  • Als Aufsichtspflichtiger für Minderjährige
  • Als Eigentümer oder Mieter von selbst- und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen oder Einfamilienhäusern (inklusive angegliedertem (Schreber-)Garten und Garagen.)
  • Als Besitzer zahmer Haustiere (z.B. Katzen, Kanarienvögel, Hamster)
  • Als Reiter fremder Pferde
  • Als Waffenbesitzer
  • Als Sporttreibender
  • Als Benutzer eigener und fremder Ruder- und Paddelboote, Kanus oder Wasserski sowie fremder Segelboote und Surfbretter
  • Als Bauherr von kleineren Bauvorhaben (Bausumme bis max. 25.000 EUR)

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Wissenswertes

So wird aus dem Malheur keine Riesenpleite!

Vor einem Missgeschick ist kein Mensch gefeit. Wenn dabei das Eigentum oder die Gesundheit eines anderen Schaden nimmt, ist der Verursacher zum Ersatz verpflichtet. Die Summen können schnell einmal in die Millionen gehen. Ohne eine Haftpflicht Versicherung kann das den finanziellen Ruin bedeuten.

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Haftpflichtschutz für alle Fälle

Wem der Grundschutz seiner Haftpflicht Versicherung nicht ausreicht, kann zusätzliche Risiken in seinem Versicherungsvertrag verankern lassen.

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Kündigen und wechseln

Sie haben Anbieter verglichen und festgestellt, dass Sie bei einem anderen Versicherer günstiger wegkommen? Dann sollten Sie nicht länger warten und Ihre bisherige Police kündigen! Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben, damit einem Wechsel nichts mehr im Wege steht.

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Tipps zur Haftpflicht

Eine kleine Unachtsamkeit, ein Missgeschick Ihrerseits - wenn Sie Pech haben können Sie schnell einmal mit hohen Schadenersatzforderungen des geschädigten Dritten konfrontiert sein.

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