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Haftpflichtschutz für alle Fälle

Wem der Grundschutz seiner Haftpflicht Versicherung nicht ausreicht, kann zusätzliche Risiken in seinem Versicherungsvertrag verankern lassen.
Diese gesondert versicherbaren Bestandteile können gegen einen Beitragszuschlag von der Versicherungsgesellschaft mit eingeschlossen werden. Folgende Erweiterungen zum Basisschutz sind möglich.

  • Ausfalldeckung: Sie springt ein, falls Sie einen Schadenersatzanspruch gegenüber einer Person haben, die nicht haftpflichtversichert ist. Sollte der Schädiger Ihren Ansprüchen finanziell nicht nachkommen können, sichert Ihre eigene Haftpflicht Ihre Schadenersatzforderungen ab. Diese Ausfalldeckung tritt allerdings nur in Kraft, wenn ein gerichtlicher Schuldtitel über den Schädiger vorliegt. Als Opfer müssen Sie also bereits sämtliche rechtliche Möglichkeiten gegen den Verursacher wahrgenommen haben.
  • Verlust fremder Schlüssel oder Schlüssel für zentrale Schließanlagen: Es müssen explizit private Schlüssel verloren gehen, damit die Versicherung zahlt. Manche Versicherungsgesellschaften versichern gegen einen Prämienaufschlag allerdings auch den Verlust von Büroschlüsseln.
  • Schäden schuldunfähiger Kinder: Laut Gesetz sind Kinder bis zu einem Alter von 7 Jahren nicht schuldfähig. Verursacht das Kind einen Schaden, können die Eltern nur dann bestraft werden, wenn Sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Eltern könnten sich dennoch in der Pflicht sehen, dem Geschädigten die Kosten zur Behebung des Schadens zu erstatten. Wenn Sie also kleine Kinder haben, ist es ratsam, eine solche Schadensabdeckung gesondert in die Police mit aufnehmen zu lassen.
  • Allmählichkeitsschäden: Man spricht von einem Allmählichkeitsschaden, wenn ein Ereignis auf einen Gegenstand eingewirkt hat, aber erst nach einem längeren Zeitraum den Schaden herbeigeführt hat. Denkbar sind hier Schäden, die z.B. durch extreme Temperaturen oder Feuchtigkeit entstanden sind.
  • Mietsachschäden: Die Haftpflicht kommt für Schäden an Wohnungen oder Häusern auf, die der Versicherte gemietet hat und die er selbst bewohnt. Der Versicherungsschutz wirkt auch dann, wenn Gegenstände beschädigt werden, die mit dem Wohnraum festverbunden sind (z.B. Wasser zerstört den Parkettboden des Vermieters).
  • Gewässerschaden-Haftpflicht für Heizöl-Tankanlagen (bis 5000 Liter) und für Kleingebinde (z.B. wenn ein Farbtopf ausläuft).
  • Betreuung fremder Kinder: Wenn Sie z.B. als Tagesmutter auf fremde Kinder aufpassen, tragen Sie die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht. Sofern Sie diese Tätigkeit nicht gewerbsmäßig betreiben oder höchstens fünf Kinder in Ihrer Obhut sind, können Sie diesen Zusatz gegen einen Aufpreis versichern lassen.
  • Hüten fremder Hunde: Wenn Sie nicht gewerbsmäßig auf den Hund einer anderen Person aufpassen, springt im Schadenfall in der Regel die Hundehalterhaftpflicht des Besitzers ein. Dennoch tragen Sie als Hundehüter das Haftungsrisiko. Wenn Sie diesen Zusatz in Ihrer Haftpflichtpolice separat versichern lassen, zahlt der Versicherer die unter Umständen entstehenden Schadenersatzforderungen.
  • Haftpflichtschutz für in den Familienverbund vorübergehend integrierte Personen: Wenn Sie ein Au-pair-Mädchen oder einen Austauschschüler zu Gast haben, ist es von Vorteil, die Haftpflicht Versicherung genau auf diese Personen, die zeitweilig in Ihrem Haushalt leben, auszuweiten.
  • Nutzung eigener Windsurfbretter und Segelboote
  • Haftpflichtschutz für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Vermieter von Wohnungen, Ferienwohnungen und -häusern

HAFTPFLICHTVERSICHERUNGEN VERGLEICHEN UND TESTSIEGER ERMITTELN!

Wissenswertes

So wird aus dem Malheur keine Riesenpleite!

Vor einem Missgeschick ist kein Mensch gefeit. Wenn dabei das Eigentum oder die Gesundheit eines anderen Schaden nimmt, ist der Verursacher zum Ersatz verpflichtet. Die Summen können schnell einmal in die Millionen gehen. Ohne eine Haftpflicht Versicherung kann das den finanziellen Ruin bedeuten.

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Dank Basispaket gründlich versichert

Schon mit dem Grundschutz der Haftpflicht selbst sind zahlreiche Risiken versichert. Meistens geht es um berechtigte Ersatzansprüche aus Schäden. Der Grundschutz der Haftpflicht deckt folgende Forderungen im Einzelnen ab.

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Wem der Grundschutz seiner Haftpflicht Versicherung nicht ausreicht, kann zusätzliche Risiken in seinem Versicherungsvertrag verankern lassen.

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Kündigen und wechseln

Sie haben Anbieter verglichen und festgestellt, dass Sie bei einem anderen Versicherer günstiger wegkommen? Dann sollten Sie nicht länger warten und Ihre bisherige Police kündigen! Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben, damit einem Wechsel nichts mehr im Wege steht.

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Tipps zur Haftpflicht

Eine kleine Unachtsamkeit, ein Missgeschick Ihrerseits - wenn Sie Pech haben können Sie schnell einmal mit hohen Schadenersatzforderungen des geschädigten Dritten konfrontiert sein.

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Legende zum Haftpflicht-Rechner

Hier finden Sie Informationen zu den abgefragten Eingabedaten.

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