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Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der betreffenden Person im Format TT.MM.JJJJ an.
Geschlecht
Bitte geben Sie das Geschlecht der betreffenden Person an.
öffentlicher Dienst
Bitte geben Sie an, ob der Versicherungsnehmer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und somit Beamtenstatus hat. Viele Versicherungen gewähren Rabatte für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Zahlungsweise
Sie können hier wählen, in welchem Turnus der Versicherungsbeitrag bezahlt werden soll. Generell ist die jährliche Zahlung zu empfehlen, bei unterjähriger Zahlung schlagen die Versicherer üblicherweise 2% bei halbjährlicher, 3% bei vierteljährlicher und 5% bei monatlicher Zahlungsweise auf die Jahresprämie auf.
Versicherungsbeginn
Wenn Sie das genaue Datum des Versicherungsbeginns noch nicht wissen, geben Sie bitte den voraussichtlichen Termin an. Wichtig ist allerdings, ob der Versicherungsbeginn vor oder nach dem Jahreswechsel liegt.
5-Jahresvertrag
Wenn Sie bereit sind, einen 5-Jahresvertrag abzuschließen, so gewähren einige Versicherer dafür einen Rabatt. Es bedeutet jedoch, dass Sie für fünf Jahre an die Versicherung gebunden sind. Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch die Versicherung steht Ihnen jedoch weiterhin zu, auch wenn die fünf Jahre noch nicht abgelaufen sind.
Familienhaftpflichtschutz
Wollen Sie Ihren Ehepartner bzw. Ihren Lebensgefährten in eheähnlicher Gemeinschaft mitversichern, brauchen Sie auf jeden Fall einen Familien-Tarif. Wählen Sie einen Familienhaftpflichtschutz, so sind der in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner, sowie Ihre minderjährigen Kinder beitragsfrei mitversichert. Meistens gilt der Versicherungsschutz sogar noch für Ihre unverheirateten erwachsenen Kinder, solange sich diese noch in einer Schul- oder sich daran direkt anschließenden Berufsausbildung befinden oder bis zu einem bestimmten Maximalalter.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Mitversicherung Dritter in Ihrer Police ist immer, dass diese in Ihrem Haushalt leben!
Wenn Sie eine Versicherung als Single abschließen, so erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf die gewählte Person. Es ist normalerweise jedoch jederzeit möglich, von einem Single-Tarif in einen Familien-Tarif zu wechseln - jedoch steigt dann die Prämie auf die Prämie des Familien-Tarifs.
Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden
In der Haftpflichtversicherung gibt es verschiedene
Versicherungssummen. Die Versicherungssumme für Sach- und
Personenschäden deckt alle Forderungen ab, welche durch Schäden an
Objekten und/oder Personen entstehen. Es ist empfehlenswert eine Summe
von mind. 3.000.000 EUR zu wählen, damit der Versicherungsnehmer auch
gegen unerwartet Hohe Schäden (insbesondere im Personenbereich)
abgesichert ist.
Weitere Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung sind:
- Vermögensschäden
- Schlüsselschäden
Versicherungssumme Vermögensschäden
Vermögensschäden sind beispielsweise die materielle Vernichtung von Währungsmitteln oder entgangene Gewinne, die Dritten entstanden sind, die der Versicherungsnehmer aber nicht absichtlich herbeigeführt hat. Solche Schäden sind allerdings eher die Ausnahme und es gibt sogar Versicherer, die Vermögensschäden gar nicht decken.
Prinzipiell wird zwischen sog. "echten" und "unechten" Vermögensschäden unterschieden.
Unter einem "echten Vermögensschaden" spricht man, wenn dieser weder durch einen Personenschaden noch einen Sachschaden entstanden ist. (z.B. der Versicherungsnehmer hindert aktiv oder passiv eine dritte Person von der Ausübung seines Berufs).
Von einem "unechten Vermögensschaden" spricht man, wenn der Vermögensschaden ein Resultat eines zuvor entstandenen Personen- oder Sachschadens ist (z.B. ein durch den Versicherungsnehmer verursachten Gesundheitsschaden führen bei dem Geschädigten zu einem Verdienstausfall)
Weitere Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung sind:
- Personen/Sachschäden
- Schlüsselschäden
Selbstbeteiligung
Wählen Sie hier die Selbstbeteiligung, welche maximal je Schadenfall anfällt. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bedeutet, dass zwar der jährlichen Beitrag geringer ausfällt, aber im Schadensfall wird der Selbstbehalt von der Leistung des Versicherers abgezogen (Versicherungsnehmer erhält von der Versicherung den Betrag: Schadenssumme - Selbstbehalt). Der Versicherer leistet also grundsätzlich nur bei Schäden oberhalb der Selbstbeteiligung.
Deliktunfähige Kinder
Wenn ein Kind als deliktunfähig (Kinder, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben) eingestuft wird, so kann es gem. § 828 BGB nicht haftbar gemacht werden. Dies bedeutet, wenn ein Kind einen Schaden verursacht hat und der Versicherungsnehmer seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, so wird dieser Schaden normalerweise nicht von der Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers ersetzt.
Wenn jedoch aus anderen Gründen ( z.B. zur Erhaltung guter Nachbarschaft oder aus moralischen Gründen ) die Haftpflichtversicherung dennoch zahlen soll, so kann man die deliktunfähigen Kinder (teilweise gegen Mehrbeitrag) mitversichern.
Versicherungssumme Schlüsselschäden
Der Einschluss einer Schlüsselversicherung in der Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer gegen Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln. Insbesondere für Personen, die in einem Mietshaus mit zentraler Schließanlage wohnen, kann der Verlust eines Schlüssels zu Kosten von bis zu 10.000 EUR führen, wenn die Schließanlage als Resultat des Verlustes ausgetauscht werden muss.
Weitere Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung sind:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögenschäden
Ausfalldeckung
Die Ausfalldeckung greift, wenn Sie von einer dritten Person geschädigt werden, diese Person jedoch weder über eine Haftpflichtversicherung versichert ist, noch genügend Vermögen besitzt, um Ihre Ansprüche zu befriedigen.
Obwohl die Haftpflichtversicherung jeder Person stark empfohlen wird, besitzen 35 % aller Haushalte in Deutschland keine Haftpflichtversicherung. Wenn eine solche Person dem Versicherungsnehmer einen Schaden zufügt und diesen aus eigenem Vermögen nicht bezahlen kann, so bleibt der Geschädigte auf seinen Ansprüchen sitzen. Die Ausfalldeckung des Geschädigten würde in diesem Falle die Ansprüche decken.
Hunde (Tierhalterhaftpflichtversicherung)
In der Haftpflichtversicherung ist nur das Halten und Hüten von zahmen
Haustieren und gezähmten Kleintieren und Bienen mitversichert, nicht
jedoch von Hunden.
Für das Halten von Hunden ist eine sog. Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.
Die Haftung des Halters eines Tiers (Hund) ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt: BGB § 833 (Haftung des Tierhalters)
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalte des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
Hüter von Dobermann und Kampfhunden ist auch mit der Tierhalterhaftpflicht KEIN Versicherungsschutz gewährleistet. Als Kampfhunde gelten: Pitbullterrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastitno Napoletano, Rhodesian Ridgeback sowie Kreuzungen mit diesen Rassen.
Wissenswertes
So wird aus dem Malheur keine Riesenpleite!
Vor einem Missgeschick ist kein Mensch gefeit. Wenn dabei das Eigentum oder die Gesundheit eines anderen Schaden nimmt, ist der Verursacher zum Ersatz verpflichtet. Die Summen können schnell einmal in die Millionen gehen. Ohne eine Haftpflicht Versicherung kann das den finanziellen Ruin bedeuten.
mehrDank Basispaket gründlich versichert
Schon mit dem Grundschutz der Haftpflicht selbst sind zahlreiche Risiken versichert. Meistens geht es um berechtigte Ersatzansprüche aus Schäden. Der Grundschutz der Haftpflicht deckt folgende Forderungen im Einzelnen ab.
mehrHaftpflichtschutz für alle Fälle
Wem der Grundschutz seiner Haftpflicht Versicherung nicht ausreicht, kann zusätzliche Risiken in seinem Versicherungsvertrag verankern lassen.
mehrKündigen und wechseln
Sie haben Anbieter verglichen und festgestellt, dass Sie bei einem anderen Versicherer günstiger wegkommen? Dann sollten Sie nicht länger warten und Ihre bisherige Police kündigen! Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben, damit einem Wechsel nichts mehr im Wege steht.
mehrTipps zur Haftpflicht
Eine kleine Unachtsamkeit, ein Missgeschick Ihrerseits - wenn Sie Pech haben können Sie schnell einmal mit hohen Schadenersatzforderungen des geschädigten Dritten konfrontiert sein.
mehrLegende zum Haftpflicht-Rechner
Hier finden Sie Informationen zu den abgefragten Eingabedaten.
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