- Testsieger werden unabhängig ermittelt
- Und individuell für den User dargestellt
- Testsiegerergebnis wird sofort online angezeigt
- Mit umfangreichem Preis- und Leistungsvergleich
- Dieser Service ist absolut kostenlos
- Mit kostenlosem und gebührenfreiem Telefonservice
Die Testsieger
Kontakt
Haben Sie Fragen?


- Gebührenfrei:
0800 7554554-21
(Mo. - Fr.)
8.00 bis 20.00 Uhr
Tipps zur Haftpflicht
Starkes Basispaket
Eine kleine Unachtsamkeit, ein Missgeschick Ihrerseits - wenn Sie Pech haben können Sie schnell einmal mit hohen Schadenersatzforderungen des geschädigten Dritten konfrontiert sein. Der Grundschutz der Haftpflicht Versicherung umfasst folgende Schadensfälle:
- Sachschaden: Sollte der Versicherungsnehmer einen Gegenstand einer dritten Person beschädigen, zerstören oder verlieren, ersetzt seine Haftpflicht die Kosten für den Ersatz oder die Reparatur der Sache.
- Personenschaden: Hierunter versteht man gesundheitliche Schäden, Verletzungen oder sogar den Tod von Personen. Ohne Haftpflichtschutz würde der Verursacher eines Personenschadens möglicherweise in den finanziellen Ruin getrieben werden.
- Reiner Vermögensschaden: Die Haftpflichtversicherung leistet auch, wenn nicht das Eigentum oder die Gesundheit einer anderen Person zu Schaden gekommen ist, sondern auch bei so genannten reinen Vermögensschäden. Davon ist die Rede, wenn der Geschädigte Umsatzeinbußen oder Fehlinvestitionen etc. erlitten hat. Die Versicherungsleistung beschränkt sich hier allerdings auf Ausnahmefälle und auf bestimmte Deckungssummen.
- "Unechter" Vermögensschaden: Hierbei handelt es sich um einen finanziellen Schaden, der infolge eines Personen- oder Sachschadens zustande gekommen ist.
Auf Nummer sicher gehen
Mit dem Basisschutz der Haftpflicht ist man gut abgesichert. Wer jedoch zusätzliche Risiken absichern will, kann gegen einen Prämienaufschlag u.a. folgende Erweiterungen in seine Haftpflicht-Police gesondert mit aufnehmen lassen.
- Allmählichkeitsschäden: Hierunter versteht der Fachmann ein Ereignis, das nach einer Weile des Einwirkens auf einen Gegenstand zu einem Schaden geführt hat. Dies könnten z.B. Sachschäden sein, die durch extrem hohe oder niedrige Temperaturen oder Feuchtigkeit entstanden sind.
- Schäden deliktunfähiger Kinder: Die Aufnahme dieser Sonderklausel in die Haftpflicht-Police ist vor allem für Familien mit kleinen Kindern empfehlenswert. Nach §828 BGB sind Kinder unter 7 Jahren nicht schuldfähig. Sollte das Kind Dritten einen Schaden zufügen, werden die Eltern zu Rechenschaft gezogen. Voraussetzung: Sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. In der Praxis ersetzen die Eltern des deliktunfähigen Kindes oftmals dem geschädigten Dritten den Schaden.
- Mietsachschäden: Mit dem Einschluss dieser Klausel zahlt die Haftpflicht Versicherung Schäden an gemieteten Häusern oder Wohnungen. Vorausgesetzt der Versicherungsnehmer bewohnt das Wohnobjekt selbst. Beispiel: Ein Wasserschaden zerstört den Parkettboden.
- Ausfalldeckung: Wenn Sie Schadenersatzforderungen gegenüber einer Person haben, die weder haftpflichtversichert ist noch über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, springt Ihre eigene Haftpflicht ein. Die Ausfalldeckung kann allerdings erst wahrgenommen werden, wenn Sie als Geschädigter bereits alle rechtlichen Schritte gegen den Verursacher unternommen haben.
- Verlust fremder Schlüssel: Dieser Einschluss in die Haftpflicht-Police beinhaltet den Versicherungsschutz für den Fall, dass explizit private Schlüssel (auch Schlüssel für zentrale Schließanlagen) verloren gehen. Gegen höhere Prämien versichern einige Gesellschaften aber auch das Abhandenkommen von Büroschlüsseln.
Schutz für Versicherungsnehmer & Co.
Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind noch weitere Personen von der Haftpflicht Versicherung geschützt. So genießt der Ehepartner des Versicherten im Versicherungsfall genauso die Leistungen der Haftpflicht Versicherung wie der nichteheliche Lebensgefährte (Voraussetzung: er lebt in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer). Mit abgedeckt sind auch Schäden, die minderjährige Kinder des Versicherten (auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder) verursachen. Volljährige Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und sich in der Erstausbildung (i.d.R. auch Erststudium) befinden. Der Versicherungsschutz mancher Versicherungsgesellschaften erstreckt sich z.B. auch auf alle Personen, die mit dem Versicherten in einem Haus leben (z.B. Verwandte oder Personal).
Möglichkeiten der Kündigung
Die Kündigungsfrist der Haftpflicht Versicherung beträgt in der Regel
drei Monate zum Ablauf des Versicherungsvertrags. Lässt der Versicherte
diese Frist verstreichen, verlängert sich der Vertrag automatisch um
ein weiteres Jahr. Sollten Sie also aus Ihrer alten Haftpflicht hinaus
wollen, kündigen Sie rechtzeitig und schriftlich bei Ihrem aktuellen
Versicherungsunternehmen und lassen Sie sich Ihre Kündigung bestätigen.
Neben diesem ordentlichen Kündigungsrecht gibt es noch die Möglichkeit
der außerordentlichen Kündigung. Diese ist bspw. nach einem
Versicherungsfall möglich, für den Sie Ihre Haftpflicht in Anspruch
genommen haben. Mit dieser Sonderkündigung können Sie innerhalb eines
Monats nach Leistung der Haftpflicht-Versicherung fristlos kündigen.
Ein anderes Beispiel für die Möglichkeit der außerordentlichen
Kündigung: die Versicherungsgesellschaft erhöht die Beiträge ohne dass
sich die Leistungen ändern. Auch hier gilt als Frist die
Ein-Monatsregel ab Bekanntgabe der Prämienerhöhung.
Wissenswertes
So wird aus dem Malheur keine Riesenpleite!
Vor einem Missgeschick ist kein Mensch gefeit. Wenn dabei das Eigentum oder die Gesundheit eines anderen Schaden nimmt, ist der Verursacher zum Ersatz verpflichtet. Die Summen können schnell einmal in die Millionen gehen. Ohne eine Haftpflicht Versicherung kann das den finanziellen Ruin bedeuten.
mehrDank Basispaket gründlich versichert
Schon mit dem Grundschutz der Haftpflicht selbst sind zahlreiche Risiken versichert. Meistens geht es um berechtigte Ersatzansprüche aus Schäden. Der Grundschutz der Haftpflicht deckt folgende Forderungen im Einzelnen ab.
mehrHaftpflichtschutz für alle Fälle
Wem der Grundschutz seiner Haftpflicht Versicherung nicht ausreicht, kann zusätzliche Risiken in seinem Versicherungsvertrag verankern lassen.
mehrKündigen und wechseln
Sie haben Anbieter verglichen und festgestellt, dass Sie bei einem anderen Versicherer günstiger wegkommen? Dann sollten Sie nicht länger warten und Ihre bisherige Police kündigen! Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben, damit einem Wechsel nichts mehr im Wege steht.
mehrTipps zur Haftpflicht
Eine kleine Unachtsamkeit, ein Missgeschick Ihrerseits - wenn Sie Pech haben können Sie schnell einmal mit hohen Schadenersatzforderungen des geschädigten Dritten konfrontiert sein.
mehrLegende zum Haftpflicht-Rechner
Hier finden Sie Informationen zu den abgefragten Eingabedaten.
mehr